Der Lippische Golfclub ändert anlässlich des Cannabisgesetzes seine Satzung

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Aufgrund der Legalisierung des Besitzes von Cannabis auf Bundesebene ab dem 1.4. ändert der Lippische Golfclub seine Satzung um einen Paragraphen „Anbaugemeinschaft“.

Da das Cannabisgesetz den Anbau von bis zu 3 Pflanzen zum Eigenbedarf zulässt, können alle Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag von 5 Euro pro Monat in der Anbaugemeinschaft des LGC aktiv werden und Pflanzen setzen.

Dies hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 14.3. einstimmig beschlossen. Bis zur Ratifizierung der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung 2025 bleibt diese Änderung vorläufig und wird erst durch ein Zweidrittelmehrheitsvotum der Mitglieder endgültig. Da Cannabispflanzen aufgrund der enthaltenen ätherischen Öle symbiotisch günstig in heimischen Mischbepflanzungen wirken, Ungeziefereintrag reduzieren und so zu einer positiven CO2 Bilanz unseres Platzes beitragen, bittet der Vorstand die Mitgliedschaft um zahlreiche Unterstützung dieser modernen Satzungsänderung.

Anbauflächen für unsere ca. 750 volljährigen Mitglieder -entspricht 2.250 Pflanzen- sind in den Roughstreifen zwischen den Bahnen 3 und 4, 3 und 9, 10 und 14, 15 und 18 sowie rund um die Wedgerange geplant.

Zu dem Thema meint Spielführer Klaus Luther: „In den USA ist Cannabis in einigen Bundesstaaten schon seit längerem legal. Es gibt Feldstudien der USGA (United States Golf Association), dass der mäßige Konsum von Cannabis dem Spiel zugute kommt. Die Spieler werden ruhiger und ausgeglichener, es wird bei schlechten Schlägen weniger geflucht und im Schnitt durch eine ruhigere Hand bis zu 5 Putts weniger pro Runde benötigt.“

Erfahrungswerte, die unser Golfpro Uli Holt bestätigen kann: „Einige Mitglieder, deren Cannabiskonsum bekannt ist, sind für mich im Training und auf der Runde einfach merklich besser drauf.“

Falls Sie also Interesse an einer eigenen Anbauparzelle haben, melden Sie sich gerne im Sekretariat. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Schnell sein lohnt sich also.

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